Familienfreundliches Schulgeldkonzept

Das Schulgeld ist abhängig vom steuerbaren Einkommen und wird nach der Einkommenstabelle der entsprechenden Schulstufe berechnet. Für das zweite Kind bezahlen Sie nur ein reduziertes Schulgeld. Das Schulgeld deckt maximal ca. 50% der Betriebskosten unserer Schule.

Privatschulen erhalten im Kanton Thurgau keine finanzielle Unterstützung. Wir bemühen uns stets, das Schulgeld so erschwinglich wie möglich zu halten. Ein Freundeskreis unterstützt die Schule finanziell.

Schulgeldreglement Primarschule

Schulgeldreglement Sekundarschule Stufe E + G